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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seebestattungen

Die Reederei Wassermeier GmbH übernimmt Urnen zur Seebestattung von einem Bestatter. Die Beisetzung erfolgt nach den derzeitig gesetzlichen Bestimmungen und in einer vom BSH zugelassenen Seeurne. Die Beisetzung bedarf eines Auftrages eines Bestattungsunternehmens und wird in Absprache und Beauftragung mit oder ohne Angehörige durchgeführt. Die Reederei Wassermeier GmbH übernimmt keine Bestattertätigkeit. Die je nach Bundesland unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer Seebestattung sind Aufgabe des beauftragenden Bestatters.


Unsere Preisangebote sind unverbindlich. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Zusatzleistungen wie Floristik, Speisen und Getränke, Trauerredner, Musiker u.a. werden gesondert in Rechnung gestellt.

  • Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt direkt vom Auftraggeber an die Reederei Wassermeier GmbH. Bei Verzug ist die Reederei Wassermeier GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.A. zu verlangen.

  • Für zugelieferte Seeurnen übernimmt die Reederei Wassermeier GmbH keine Haftung. Das Bruchrisiko trägt der Zulieferer.

  • Die Reederei Wassermeier GmbH ist von ihrer Leitungsverpflichtung befreit, soweit die Leistung infolge höherer Gewalt, z. B. Katastrophen, Unruhen, schwerer Seegang, Nebel oder aus technischen Gründen nicht erbracht werden kann. In diesen Fällen besteht wechselseitig kein Anspruch auf Aufwendungsersatz oder Schadensersatz. Die Reederei Wassermeier GmbH ist berechtigt, aber auch verpflichtet, die Beisetzung gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung nachzuholen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff oder Abfahrtshafen besteht grundsätzlich nicht, um eine reibungslose Seebeisetzung sicherzustellen, kann auch ein anderes geeignetes Schiff genutzt werden.

  • Die Reederei Wassermeier GmbH haftet im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags. Die Reederei Wassermeier GmbH haftet nicht bei Verspätungen, Krankheit, Verlusten, Unglücksfällen oder Schaden, weder vor, noch bei der Beisetzung, noch mittelbar.

  • Einreden bei der Seebestattung sind unmittelbar beim Kapitän des Schiffes geltend zu machen.

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für eventuelle Ansprüche und Auseinandersetzungen ist Wilhelmshaven.

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